Erziehungsfähigkeit
Erziehungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein Kind oder einen Jugendlichen zu erziehen und ihm eine dem Kindeswohl entsprechende Lebensumwelt zu bieten. Dazu gehört die Bereitschaft und Fähigkeit, Bedürfnisse in den Bereichen Versorgung, Bildung, Gesundheit, Sicherheit und emotionaler Entwicklung zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Der Begriff wird vor allem in der Familien- und Jugendhilfe sowie in familienrechtlichen Verfahren verwendet und kann als Teil der allgemeinen Erziehungskompetenz verstanden werden.
In Deutschland wird die Erziehungsfähigkeit regelmäßig im Zusammenhang mit Sorgerechts- oder Vormundschaftsentscheidungen geprüft. Jugendämter, Gerichte und
Zu den typischen Beurteilungsaspekten zählen psychische und körperliche Gesundheit, Substanzmissbrauch, Gewalt- oder Misshandlungsvorwürfe, finanzielle Situation, räumliche
Verfahren: Es erfolgen Gespräche mit den Eltern, Hausbesuche, Berichte von Lehrkräften oder Fachkräften, ggf. psychologische oder
Siehe auch: Erziehung, Elternschaft, Sorgerecht, Jugendhilfe, Vormundschaft.