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Erziehungsfähigkeit

Erziehungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein Kind oder einen Jugendlichen zu erziehen und ihm eine dem Kindeswohl entsprechende Lebensumwelt zu bieten. Dazu gehört die Bereitschaft und Fähigkeit, Bedürfnisse in den Bereichen Versorgung, Bildung, Gesundheit, Sicherheit und emotionaler Entwicklung zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Der Begriff wird vor allem in der Familien- und Jugendhilfe sowie in familienrechtlichen Verfahren verwendet und kann als Teil der allgemeinen Erziehungskompetenz verstanden werden.

In Deutschland wird die Erziehungsfähigkeit regelmäßig im Zusammenhang mit Sorgerechts- oder Vormundschaftsentscheidungen geprüft. Jugendämter, Gerichte und

Zu den typischen Beurteilungsaspekten zählen psychische und körperliche Gesundheit, Substanzmissbrauch, Gewalt- oder Misshandlungsvorwürfe, finanzielle Situation, räumliche

Verfahren: Es erfolgen Gespräche mit den Eltern, Hausbesuche, Berichte von Lehrkräften oder Fachkräften, ggf. psychologische oder

Siehe auch: Erziehung, Elternschaft, Sorgerecht, Jugendhilfe, Vormundschaft.

gegebenenfalls
Gutachter
beurteilen,
ob
eine
Person
in
der
Lage
ist,
dauerhaft
eine
kindgerechte
Erziehung
zu
gewährleisten.
Die
Beurteilung
ist
dynamisch
und
kann
durch
Unterstützung
oder
therapeutische
Hilfe
beeinflusst
werden.
und
soziale
Lebensverhältnisse,
Bildungs-
und
Betreuungsmöglichkeiten
sowie
die
Bereitschaft
zur
Zusammenarbeit
mit
Behörden
und
Institutionen.
Das
Kindeswohl
steht
im
Vordergrund;
die
Gewichtung
der
Kriterien
variiert
je
nach
Einzelfall.
sozialpädagogische
Gutachten.
Bei
festgestellter
mangelnder
Erziehungsfähigkeit
können
Schutzmaßnahmen
greifen,
etwa
eine
vorübergehende
Vormundschaft,
Pflegschaft
oder
betreute
Erziehung.
Gleichzeitig
gibt
es
Unterstützungsangebote,
die
darauf
abzielen,
die
Erziehungsfähigkeit
zu
verbessern,
etwa
Beratung,
Familienunterstützung,
Therapien
oder
sozialpädagogische
Begleitung.