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Erwerbsfähigen

Der Begriff der Erwerbsfähigen bezeichnet in der deutschen Fachsprache Personen, die arbeitsfähig sind und damit potenziell eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Erwerbsfähigkeit umfasst gesundheitliche und funktionale Merkmale, die eine bezahlte Beschäftigung ermöglichen.

Erwerbsfähige unterscheiden sich von Arbeitsunfähigen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht arbeiten können, und von Personen, die

Im Sozialrecht, in der Arbeitsmarktforschung und in der Statistik wird der Begriff häufig verwendet, etwa in

Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit Konzepten wie Erwerbsfähigkeit (die Fähigkeit zu arbeiten), Arbeitsfähigkeit, Arbeitsmarktpolitik

zwar
arbeitsfähig
sind,
aber
derzeit
keiner
Beschäftigung
nachgehen.
Die
Beurteilung
der
Erwerbsfähigkeit
berücksichtigt
sowohl
gesundheitliche
Faktoren
als
auch
Qualifikation,
Alter
und
soziale
Rahmenbedingungen.
der
Form
„erwerbsfähige
Leistungsberechtigte“
im
Sozialgesetzbuch
II.
Dort
geht
es
um
Personen,
die
grundsätzlich
arbeiten
können
und
Anspruch
auf
Leistungen
zur
Sicherung
des
Lebensunterhalts
haben.
In
der
Praxis
variiert
die
Altersgrenze
je
nach
Rechtslage
und
Statistik;
oft
wird
die
Gruppe
als
erwerbsfähiges
Alter
bezeichnet,
das
üblicherweise
zwischen
dem
Abschluss
der
Schulbildung
und
dem
gesetzlich
festgelegten
Rentenalter
liegt.
In
amtlichen
Daten
wird
die
erwerbsfähige
Bevölkerung
häufig
als
Personen
im
Alter
von
ungefähr
15
bis
64
Jahren
definiert.
und
Sozialgesetzgebung.
Er
wird
je
nach
Kontext
unterschiedlich
operationalisiert,
was
eine
klare
Abgrenzung
in
Forschung
und
Praxis
erfordert.