Erstbehandlung
Erstbehandlung bezeichnet in der Medizin die unmittelbare, zuerst durchgeführte Behandlung nach der Aufnahme eines Patienten mit akuten Erkrankungen oder Verletzungen. Ziel ist die Stabilisierung lebenswichtiger Funktionen, Schmerzreduktion, Verhinderung weiterer Schädigungen sowie die Einleitung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen mit Blick auf eine definitive Behandlung.
Der Ablauf folgt in der Regel dem Grundprinzip der Notfallmedizin: Die Erstbehandlung umfasst die Ersteinschätzung, den
Je nach Situation variiert der Inhalt: Bei medizinischen Notfällen umfasst die Erstbehandlung auch die Anamnese, Untersuchung,
Die Erstbehandlung wird von qualifizierten Gesundheitsfachpersonen durchgeführt, etwa Notärzten, Ärzten in Notaufnahmen, Rettungskräften oder Zahnärzten in
Sie findet in Krankenhäusern, Notaufnahmen, Praxisräumen oder im außerklinischen Rettungsdienst statt und ist Bestandteil der kontinuierlichen
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