Erhaltungsaufwendungen
Erhaltungsaufwendungen bezeichnet Kosten, die der Erhaltung oder Wiederherstellung eines Vermögenswerts dienen und dessen bisherigen Zustand oder Funktionsfähigkeit erhalten, ohne den ursprünglichen Zustand wesentlich zu verbessern oder die Nutzungsdauer wesentlich zu verlängern. Typische Maßnahmen sind regelmäßige Wartung, Reparaturen, Austausch verschlissener Teile oder das Streichen von Oberflächen, um den aktuellen Zustand zu bewahren.
Abgrenzung: Erhaltungsaufwendungen unterscheiden sich von Herstellungskosten oder Anschaffungskosten, die dem Erwerb, der Erweiterung oder nachhaltigen Wertsteigerung
Steuerliche Behandlung: In Deutschland können Erhaltungsaufwendungen bei vermieteten Immobilien in der Regel sofort als Werbungskosten (bei
Beispiele: Reparaturen am Heizsystem, Austausch verschlissener Bauelemente, Malerarbeiten zur Instandhaltung, Austausch von defekten Geräten, sofern kein
Siehe auch: AfA, Werbungskosten, Betriebsausgaben, Instandhaltung, Modernisierung.
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