Erbvertrags
Ein Erbvertrag ist ein vertragliches Instrument des Erbrechts, durch das sich der Erblasser und eine oder mehrere zukünftige Erben über die weitere Nachlassregelung einigen. Gegenstand des Vertrags können Verteilungen des Nachlasses, Vermächtnisse, Pflichtteilsregelungen oder Rückfall- und Ausgleichsvereinbarungen sein. Zweck ist oft die Sicherung einer bestimmten Nachfolgeregelung, zum Beispiel zur Unternehmensnachfolge oder zum Schutz eines Ehepartners.
Form, Rechtswirkung: Der Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung und wird erst nach dem Tod des Erblassers
Inhaltliche Gestaltung: Typische Vereinbarungen betreffen Verteilungen der Vermögenswerte, Nachlassverpflichtungen oder Vermächtnisse. Da Erbverträge die Erbfolge regeln,
Widerruf und Änderung: Grundsätzlich sind Erbverträge bindend; Änderungen oder Aufhebungen bedürfen der Zustimmung aller beteiligten Parteien.
Verwendung: In der Praxis dienen Erbverträge der Sicherung familiärer Nachfolgen, der Absicherung von Ehegatten oder der