Entscheidungsmaßstab
Der Begriff Entscheidungsmaßstab bezeichnet das Kriterium, an dem die Richtigkeit, Angemessenheit oder Zulässigkeit einer Entscheidung gemessen wird. Er beschreibt die normative Grundlage, nach der Optionen bewertet, Sachverhalte interpretiert oder Handlungen beurteilt werden. Je nach Fachgebiet kann der Maßstab formell festgelegt oder sich aus rechtlichen, organisatorischen oder methodischen Vorgaben ableiten.
Im juristischen Kontext dient der Entscheidungsmaßstab der Beurteilung von Rechtsfolgen durch Behörden oder Gerichte. Typische Ausprägungen
In der Entscheidungs- oder Entscheidungstheorie, einschließlich des Operations Research und der Multi-Kriterien-Entscheidungsanalyse (MCDA), bezeichnet der Begriff
Praxisnah führt ein klar definierter Entscheidungsmaßstab zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Er hilft Entscheidungsträgern, Rechtskollegen oder Stakeholdern