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Entscheidungsmaßstab

Der Begriff Entscheidungsmaßstab bezeichnet das Kriterium, an dem die Richtigkeit, Angemessenheit oder Zulässigkeit einer Entscheidung gemessen wird. Er beschreibt die normative Grundlage, nach der Optionen bewertet, Sachverhalte interpretiert oder Handlungen beurteilt werden. Je nach Fachgebiet kann der Maßstab formell festgelegt oder sich aus rechtlichen, organisatorischen oder methodischen Vorgaben ableiten.

Im juristischen Kontext dient der Entscheidungsmaßstab der Beurteilung von Rechtsfolgen durch Behörden oder Gerichte. Typische Ausprägungen

In der Entscheidungs- oder Entscheidungstheorie, einschließlich des Operations Research und der Multi-Kriterien-Entscheidungsanalyse (MCDA), bezeichnet der Begriff

Praxisnah führt ein klar definierter Entscheidungsmaßstab zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Er hilft Entscheidungsträgern, Rechtskollegen oder Stakeholdern

sind
gesetzliche
Maßstäbe,
verwaltungs-
oder
verfassungsrechtliche
Prüfungsmaßstäbe
sowie
der
Maßstab
der
Verhältnismäßigkeit.
Der
maßgebliche
Maßstab
bestimmt,
welche
Begründungen
erforderlich
sind,
welche
Beweise
berücksichtigt
werden
dürfen
und
wie
eine
Entscheidung
ggf.
überprüft
wird.
die
Kriterien,
nach
denen
Alternativen
bewertet
werden.
Diese
Kriterien
können
quantitativ
oder
qualitativ
sein
und
oft
mit
Gewichtungen
versehen,
um
unterschiedliche
Prioritäten
abzubilden.
Der
Entscheidungsmaßstab
dient
hier
der
systematischen
Gewichtung
von
Zielen,
Kosten,
Nutzen,
Risiken
oder
Wahrscheinlichkeiten.
zu
prüfen,
ob
eine
Entscheidung
im
Rahmen
der
geltenden
Normen,
Zielen
und
verfügbaren
Informationen
getroffen
wurde.
In
Verwaltung,
Rechtsprechung,
Wirtschaft
und
Wissenschaft
bleibt
der
Entscheidungsmaßstab
damit
ein
zentrales
Orientierungsinstrument.