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Entnahmestellen

Entnahmestellen bezeichnet in der Wasserwirtschaft Standorte, an denen Wasser oder andere Stoffe aus einer Wasserressource entnommen werden. Der Begriff umfasst sowohl Entnahmen aus Grundwasser (Brunnen, Bohrungen, Quellfassungen) als auch aus Oberflächengewässern (Flüsse, Seen) sowie aus Wasserverteilungsnetzen und technischen Anlagen. Zweck der Entnahme ist die Bereitstellung von Trinkwasser, Bewässerung, industrielle Nutzung oder die Erfüllung ökologischer bzw. betrieblicher Anforderungen.

Typische Entnahmestellen sind Wasserbrunnen und Tiefbrunnen, Quellfassungen, Ein- und Auslaufstellen in Flüssen oder Seen, Förderleitungen, Pumpstationen

Der Betrieb von Entnahmestellen unterliegt rechtlichen Regelungen und Genehmigungen. In Deutschland erfolgen diese oft im Rahmen

Für Planung, Sicherung der Wasserverfügbarkeit und Gewässerschutz sind Entnahmestellen zentrale Elemente. Sie beeinflussen Grundwasserstände, Fließgewässerökologie und

sowie
Netzentnahmepunkte
in
Wasserversorgungssystemen.
Je
nach
Nutzungszweck
können
es
mikrobasierte
Monitoringpunkte
oder
großflächige
Infrastrukturpunkte
sein.
des
Wasserrechtsgesetzes
(WHG)
und
der
entsprechenden
Landesgesetze
sowie
im
Kontext
der
Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie.
Betreiber
melden
abstrahene
Mengen,
stimmen
sich
mit
Wasserbehörden
ab
und
pflegen
Verzeichnisse
der
Entnahmestellen.
Daten
zu
Standort,
Nutzungsart,
maximaler
Jahresentnahme,
Status,
Nutzungsrecht
und
Koordinaten
dienen
der
Überwachung
und
Planung.
die
Trinkwasserversorgung.
Die
Erfassung
und
Auswertung
dieser
Stellen
ermöglicht
Modellierungen,
Dürremanagement
und
die
Gewährleistung
ökologischer
Mindestströme.