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Emissionsobergrenzen

Emissionsobergrenzen, auch als nationale Emissionsobergrenzen bezeichnet, sind rechtsverbindliche Obergrenzen für die jährlichen Emissionen bestimmter Schadstoffe aus einem Land oder aus bestimmten Sektoren. Sie legen fest, wie viel Emissionen in einem festgelegten Zeitraum zulässig sind, und dienen dazu, die Luftqualität zu verbessern, Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verringern und Treibhausgasneutralität in bestimmten Kontexten zu unterstützen.

In der internationalen und europäischen Politik spielen Emissionsobergrenzen eine zentrale Rolle. So wurden im Rahmen internationaler

Die Festlegung von Emissionsobergrenzen erfolgt typischerweise auf nationaler Ebene, basierend auf wissenschaftlichen Bewertungen, politischen Zielen und

Abkommen,
wie
dem
Gothenburg-Protokoll,
Grenzwerte
für
Schadstoffe
wie
Schwefeldioxid
(SO2),
Stickstoffoxide
(NOx),
NMVOC,
Ammoniak
(NH3)
und
Partikel
PM2,5
festgelegt.
Auf
EU-Ebene
konkretisieren
und
verbindlichen
Rahmen
die
Richtlinie
über
nationale
Emissionsobergrenzen
(NECD),
die
den
Mitgliedstaaten
Obergrenzen
für
diese
Schadstoffe
festsetzt
und
regelmäßige
Berichte
sowie
Fortschrittsprüfungen
vorschreibt.
Diese
Obergrenzen
ergänzen
andere
Regelungsinstrumente
wie
Emissionsstandards
für
einzelne
Quellen
und
Luftreinhaltepläne.
wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen.
Staaten
sind
verpflichtet,
Emissionen
zu
melden,
Modelle
zu
verwenden,
um
den
Status
zu
verfolgen,
und
Maßnahmen
zu
ergreifen,
um
Überschreitungen
zu
vermeiden.
Bei
Abweichungen
können
Anpassungen,
Nachbesserungen
oder
zusätzliche
Maßnahmen
erforderlich
werden.
Die
Wirksamkeit
von
Emissionsobergrenzen
zeigt
sich
vor
allem
in
verbesserten
Luftqualitätsindikatoren,
geringeren
gesundheitlichen
Risiken
und
szyklischen
positiven
Effekten
für
Umwelt
und
Klima.