Emissionseigenschaften
Emissionseigenschaften bezeichnen die Fähigkeit eines Körpers oder Materials, elektromagnetische Strahlung abzugeben. Zentral ist die spektrale Emissivität ε(λ, θ, T), das Verhältnis der vom Objekt ausgestrahlten Radianz zur Radianz eines idealen schwarzen Strahls bei gleicher Wellenlänge, Richtung und Temperatur. Die Gesamtemissivität ε(T) fasst die Emission über das gesamte Spektrum hinweg zusammen. Realisierte Emissionen weichen vom idealen schwarzen Strahler ab; dies hängt von Temperatur, chemischer Zusammensetzung, Phasenzustand, Oberflächenstruktur, Beschichtungen und Umweltbedingungen ab. Nach dem Planckschen Strahlungsgesetz wird die Emission eines idealen Schwarzen durch die Temperatur bestimmt, während reale Stoffe eine spektrale Emissivität aufweisen, die von λ und T variieren kann. Kirchhoffsches Gesetz verbindet Emissivität und Absorptivität: Bei thermischem Gleichgewicht sind beide Größen gleich.
Die Messung der Emissionseigenschaften erfolgt typischerweise mittels spectro-radiometrischer Methoden, FTIR-, Radiometrietechniken oder Integrationskugelverfahren. Emissivität liegt zwischen
Anwendungen umfassen die Gestaltung von Oberflächen mit spezifischen Wärmeabstrahlungseigenschaften, Thermografie und Temperaturmessung (korrekte Kenntnis der Emissivität
Siehe auch: Plancksche Strahlung, Kirchhoffsches Gesetz, spektrale Emissivität, radiative Wärmeübertragung.