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Elektrofachkräfte

Elektrofachkraft is eine in der deutschen Arbeitswelt anerkannte Qualifikation von Personen, die befähigt sind, elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher zu planen, zu installieren, zu warten, zu prüfen oder zu betreiben. Die Bezeichnung ist in den einschlägigen Normen und Vorschriften verankert, insbesondere in DIN VDE 0100 und der DGUV Vorschrift 3. Zur Ausübung elektrischer Arbeiten sollen Elektrofachkräfte über fundierte Fachkenntnisse in Elektrotechnik, Schutzmaßnahmen, Prüftechniken und Risikobewertung verfügen. Sie kennen geltende Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zum Beispiel Absperren und Freischalten von Anlagen, persönliche Schutzausrüstung, sowie das Verfahren zur Freigabe von Arbeitsprozessen.

In der Praxis unterscheiden sich oft zwei Stufen: Elektrofachkraft (herkömmlich) und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Die

Ausbildung und Weiterbildungen sind regelmäßig zu wiederholen, um dem aktuellen Stand der Technik und neuen Rechtsvorschriften

Elektrofachkräfte arbeiten in Industrie, Energieversorgung, Gebäudemanagement, Verkehrsinfrastruktur und Handwerk und tragen dazu bei, Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und

erste
befähigt,
elektrische
Arbeiten
selbstständig
im
Rahmen
der
betrieblichen
Tätigkeiten
durchzuführen,
Störungen
zu
beheben,
Prüfungen
durchzuführen
und
die
Arbeiten
zu
überwachen.
Die
zweite
ist
speziell
geschult,
um
definierte,
klar
abgegrenzte
Tätigkeiten
an
elektrischen
Anlagen
auszuführen,
oft
unter
Aufsicht
oder
mit
räumlicher
Eingrenzung,
z.
B.
beim
Austausch
von
Leuchten
oder
Wechseln
von
Steckverbindern.
zu
entsprechen.
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
geeignete
Elektrofachkräfte
zu
benennen,
deren
Aufgabenbereich
eindeutig
definiert
ist
und
deren
Kompetenzen
überprüft
werden.
Energieeffizienz
sicherzustellen.