Einzelräume
Einzelräume bezeichnet in der Gebäude- und Raumplanung Räume, die für die ausschließliche Nutzung durch eine einzelne Person vorgesehen sind. Der Begriff wird oft als Gegenstück zu Gemeinschaftsräumen oder Mehrpersonenzimmer verwendet. Einzelräume kommen in verschiedenen Nutzungsbereichen vor, darunter Hotellerie, Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. Die Gestaltung zielt typischerweise auf Privatsphäre, Barrierefreiheit und Komfort ab.
Typische Merkmale von Einzelräumen können eigenständiger Zugang, ein ausreichender Mindestplatz, Bett, Arbeits- oder Schreibfläche, Kleiderschrank sowie
Anwendungsbereiche reichen von Unterkünften und Beherbergung über Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bis zu Bildungseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. In
Planung und Regulierung: Die Gestaltung von Einzelräumen folgt lokalen Bauvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsstandards sowie Anforderungen an