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Einleiten

Einleiten ist ein deutsches Verb, das im Wesentlichen bedeutet, etwas zu beginnen oder in Gang zu setzen. Es wird verwendet, um den Anfang eines Prozesses, einer Maßnahme, einer Debatte, einer Untersuchung oder eines Rechtsverfahrens zu kennzeichnen. Der Begriff trägt einen formellen Ton und tritt häufig in Verwaltung, Politik, Recht sowie Wissenschaft auf. Darüber hinaus kann er im Sinn von ein Thema oder einen Sachverhalt in eine Diskussion oder weitere Schritte einzuführen beziehungsweise zu initiieren verwendet werden.

Grammatikalisch ist einleiten ein trennbares Verb. Im Präsens trennt es sich: ich leite ein, du leitest ein,

Verwendung: Übliche Fügungen sind „eine Maßnahme einleiten“, „ein Verfahren einleiten“, „eine Debatte einleiten“ oder „ein Gespräch

Siehe auch: Initiieren, Einführen, Beginnen. Beispiele: „Die Regierung will ein neues Gesetz einleiten.“; „Der Vorsitzende leitete

er
leitet
ein.
Im
Präteritum
lautet
die
Form:
ich
leitete
ein;
das
Partizip
Perfekt
ist
eingeleitet,
mit
dem
Hilfsverb
haben
gebildet:
ich
habe
eingeleitet.
Passiv
lautet
die
Form
beispielsweise:
Die
Maßnahme
wird
eingeleitet
oder
Es
wurde
eine
Untersuchung
eingeleitet.
einleiten“.
In
der
Alltagssprache
wird
oft
auch
einfach
„beginnen“
oder
„anfangen“
genutzt,
während
„einleiten“
einen
formelleren
Start
betont.
In
juristischen,
administrativen
oder
technischen
Texten
ist
es
gängig,
von
der
Einleitung
eines
Verfahrens,
Gesetzes
oder
Prozesses
zu
sprechen.
die
Debatte
ein.“