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Einlagenzins

Einlagenzins, auch Einlagenzinssatz, bezeichnet den Zinssatz, den Kreditinstitute auf Einlagen ihrer Kunden zahlen. Er gilt für verschiedene Einlagenarten wie Tagesgeld, Sparbücher, Festgeld sowie gelegentlich auch Giroeinlagen. Der Zinssatz kann nominal angegeben oder als effektiver Ertrag ausgewiesen werden und variiert je nach Laufzeit und Konditionen.

Der Einlagenzins wird im Wettbewerb der Banken um Kundeneinlagen festgelegt und hängt zudem von geldpolitischen Größen

Für Zentralbanken ist der Einlagenzins eng mit der Geldpolitik verbunden. In vielen Ländern existiert eine zentrale

Typen von Einlagenzinsen umfassen variable Zinsen (z. B. Tagesgeld) und Festzinsen (Festgeld). In der Praxis unterscheiden

Historisch hatten Einlagenzinsen Phasen mit sehr niedrigen oder negativen Zinsen, besonders während geldpolitischer Straffungs- oder Absenkungszyklen.

Siehe auch: Zentralbank, Leitzins, Zinsstruktur, Sparen, Kredit.

ab.
Auf
Kundenseite
beeinflusst
er
Sparverhalten
und
Renditeerwartungen;
auf
Bankenseite
wirkt
er
als
Kosten-
bzw.
Ertragskomponente
bei
der
Annahme
von
Kundengeldern
und
der
Kreditvergabe.
Einlagefazilität,
bei
der
Banken
Überschussreserven
bei
der
Zentralbank
gegen
einen
Zinssatz
anlegen.
Veränderungen
dieses
Zinssatzes
beeinflussen
tendenziell
das
gesamte
Zinsniveau,
Kreditkosten
und
Sparanreize
im
Bankensektor.
sich
die
Konditionen
stark;
während
einige
Konten
geringe
oder
keine
Zinsen
zahlen,
bieten
andere
höhere
Zinsen,
oft
durch
Festlegung
der
Laufzeit.
Banken
reagieren
mit
Verzögerungen
oder
Anpassungen,
und
Unterschiede
zwischen
Instituten
können
erheblich
sein.