Einheitswert
Einheitswert bezeichnet in der deutschen Steuer- und Grundstücksverwaltung einen standardisierten, fiktiven Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie, der als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dient. Der Einheitswert spiegelt nicht den aktuellen Markt- oder Verkehrswert wider, sondern basiert auf festgelegten Bewertungsmaßstäben.
Der Wert wird nach dem Bewertungsgesetz festgelegt und unterscheidet sich je nach Art des Vermögens, etwa Grundstücke,
Verwendung: Der Einheitswert dient als zentrale Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Danach wird der Einheitswert
Reform und aktuelle Entwicklung: Das bislang verwendete System ist häufig wegen veralteter Werte kritisiert worden. Nach