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Einheitswert

Einheitswert bezeichnet in der deutschen Steuer- und Grundstücksverwaltung einen standardisierten, fiktiven Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie, der als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dient. Der Einheitswert spiegelt nicht den aktuellen Markt- oder Verkehrswert wider, sondern basiert auf festgelegten Bewertungsmaßstäben.

Der Wert wird nach dem Bewertungsgesetz festgelegt und unterscheidet sich je nach Art des Vermögens, etwa Grundstücke,

Verwendung: Der Einheitswert dient als zentrale Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Danach wird der Einheitswert

Reform und aktuelle Entwicklung: Das bislang verwendete System ist häufig wegen veralteter Werte kritisiert worden. Nach

land-
und
forstwirtschaftliches
Vermögen
sowie
Gebäude.
Die
Berechnungsgrundlagen
berücksichtigen
typischerweise
Größe,
Nutzungsart,
Lage
und
weitere
zulässige
Merkmale.
Da
Einheitswerte
historisch
verankert
sind,
ändern
sie
sich
nur
in
bestimmten
Bewertungsperioden
oder
durch
gesetzliche
Anpassungen.
mit
einer
Steuermesszahl
multipliziert;
das
Ergebnis
dient
in
Verbindung
mit
dem
Hebesatz
der
jeweiligen
Gemeinde
zur
Festsetzung
der
zu
zahlenden
Grundsteuer.
gerichtlichen
Entscheidungen
wird
ein
Reformprozess
angestoßen,
der
statt
oder
zusätzlich
zu
den
Einheitswerten
künftig
auf
modernisierte
Bewertungsgrundlagen
(Grundsteuerwerte)
setzt,
die
stärker
an
aktuellen
Markt-
und
Nutzungsdaten
orientiert
sind.
Die
Umsetzung
erfolgt
schrittweise
und
hängt
von
gesetzlichen
Regelungen
sowie
der
jeweiligen
Bundeslandregelung
ab;
bis
der
neue
Ansatz
vollständig
eingeführt
ist,
bleibt
der
Einheitswert
in
vielen
Fällen
weiterhin
maßgeblich.