Einbrüche
Einbrüche bezeichnet das unbefugte Eindringen in Gebäude, Wohnungen oder andere geschützte Räume mit dem Ziel, eine Straftat zu begehen, häufig Diebstahl oder eine vergleichbare Straftat. Typischerweise wird der Begriff im Zusammenhang mit Wohnungseinbruch oder Einbruchdiebstahl verwendet. Ein Einbruch gilt als Straftat, wenn der Zugang zu einem Gebäude rechtswidrig erfolgt, oft unter Ausnutzung von Schwachstellen an Türen oder Fenstern.
Zu den häufigsten Formen zählen der Wohnungseinbruch, der Einbruch in Geschäfts- oder Bürogebäude sowie der Einbruch
Die Täter nutzen oft unbemerkte Abwesenheit von Bewohnern oder Beschäftigten aus, greifen über Türen, Fenster oder
Für Einbrüche gelten strafrechtliche Bestimmungen, deren Schwere sich nach Art, Umfang und Umständen der Tat richtet.
Prävention umfasst bauliche Sicherungen und verhaltensbezogene Maßnahmen. Dazu gehören mehrfach verriegelte Türen, einbruchhemmende Schlösser, Panzerriegel, stabile