Eigentümerin
Eigentümerin ist die weibliche Form von Eigentümer und bezeichnet die Person, der oder die das Eigentum an einer Sache oder einem Rechtsobjekt gehört. In der Regel wird damit die rechtliche Eigentümerin einer Immobilie, eines Fahrzeugs, eines Unternehmens oder anderer Gegenstände gemeint.
Eigentum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das umfassende Eigentumsrecht, das dem Eigentümer die rechtliche Verfügungsgewalt über den
Unterscheidung: Eigentümerin vs. Besitzerin. Der Eigentümer hat das rechtliche Eigentumsrecht, während der Besitzer (Besitzerin) die tatsächliche
Gemeinschaftliches Eigentum kann vorliegen, etwa als Miteigentum, bei dem mehrere Personen Anteilseigner sind. In der Praxis