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Besitzerin

Besitzerin ist ein Femininum Substantiv im Deutschen. Es bezeichnet eine Person, die etwas besitzt, typischerweise den Eigentümer oder die Eigentümerin von Gegenständen, Immobilien oder Rechten. Die männliche Form lautet Besitzer; im rechtlichen Sinn kann auch Eigentümer bzw. Eigentümerin verwendet werden, je nach Kontext.

Etymologie und Bedeutung: Der Begriff leitet sich vom Verb besitzen ab und wird durch das Suffix -in

Verwendung und Nuancen: Besitz und Eigentum unterscheiden sich in der Rechtssemantik. Eine Besitzerin kann die Person

Beispiele: Die Besitzerin des Hauses meldete den Schaden. Die Besitzerin des Fahrrads hat den Schlüssel verloren.

Siehe auch: Besitzer, Eigentümer, Besitz, Eigentum.

zur
weiblichen
Form.
Die
Pluralform
lautet
Besitzerinnen.
sein,
die
einen
Gegenstand
aktuell
besitzt,
ohne
notwendigerweise
der
rechtliche
Eigentümer
zu
sein.
In
formelleren
Kontexten
wird
oft
von
Eigentümerin
oder
Eigentümer
gesprochen,
wenn
rechtliches
Eigentum
gemeint
ist.
Solche
Formulierungen
betonen
die
aktuelle
Besitzlage,
während
Eigentümerin
oder
Eigentümer
häufiger
das
rechtliche
Eigentum
bezeichnet.