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Eigenkapitalbeteiligungen

Eigenkapitalbeteiligungen bezeichnet Investitionen, bei denen Kapital in ein Unternehmen durch den Erwerb von Anteilen am Eigenkapital bereitgestellt wird. Der Investor wird Miteigentümer und erhält in der Regel Stimmrechte sowie Anteilsansprüche auf Gewinn und Verlust entsprechend seinem Anteil. Im Gegensatz zu Fremdkapital erhöht Eigenkapital die Bonität des Unternehmens und trägt zur langfristigen Finanzierung bei. Die Beteiligung kann sowohl in jungen Wachstumsunternehmen als auch in etablierten Unternehmen erfolgen.

Formen und Strukturen: Direkte Beteiligungen erfolgen durch den Erwerb von Aktien oder GmbH-Anteilen; stille Beteiligungen stellen

Vertrags- und Governance-Aspekte: Typisch sind Beteiligungsverträge, Regelungen zu Stimmrechten, Dividenden, Vorkaufsrechten und Verwässerungsschutz. Der Cap Table

Ziele und Wirkungen: Eigenkapitalbeteiligungen ermöglichen Wachstum, Expansion, Restrukturierung oder Nachfolgeregelungen. Vorteile für das Unternehmen sind stabilere

Rechtliche und steuerliche Dimensionen: Beteiligungen unterliegen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Kapitalertragsteuern und ggf. Vorzugsrechte. Die steuerliche Behandlung

eine
Kapitalbeteiligung
dar,
bei
der
der
Investor
oft
kein
Mitwirkungsrecht
hat.
Daneben
treten
Mischformen
wie
nachrangige
oder
Vorzugsbeteiligungen
sowie
mezzanine
Instrumente
auf,
die
Ansprüche
an
Rendite
und
Rangfolge
variieren.
dokumentiert
Eigentümer-
und
Stimmrechtsquoten.
Größere
Eigenkapitalinvestitionen
gehen
oft
mit
einer
Sitz-
oder
Beobachterposition
in
Gremien
einher,
um
Einfluss
auf
Strategie
und
Controlling
zu
sichern.
Finanzierung,
erweiterte
Ressourcen
und
strategische
Expertise.
Risiken
liegen
in
Verwässerung,
Kontrollverlust,
Abhängigkeit
von
Exit-Märkten
und
potenziell
höheren
Renditeanforderungen
der
Investorenseite.
hängt
von
der
Rechtsform,
der
Art
der
Beteiligung
und
dem
Investitionsstand
ab.
Eine
professionelle
Beratung
ist
bei
größeren
Transaktionen
ratsam.