Eigenkapitalbeteiligungen
Eigenkapitalbeteiligungen bezeichnet Investitionen, bei denen Kapital in ein Unternehmen durch den Erwerb von Anteilen am Eigenkapital bereitgestellt wird. Der Investor wird Miteigentümer und erhält in der Regel Stimmrechte sowie Anteilsansprüche auf Gewinn und Verlust entsprechend seinem Anteil. Im Gegensatz zu Fremdkapital erhöht Eigenkapital die Bonität des Unternehmens und trägt zur langfristigen Finanzierung bei. Die Beteiligung kann sowohl in jungen Wachstumsunternehmen als auch in etablierten Unternehmen erfolgen.
Formen und Strukturen: Direkte Beteiligungen erfolgen durch den Erwerb von Aktien oder GmbH-Anteilen; stille Beteiligungen stellen
Vertrags- und Governance-Aspekte: Typisch sind Beteiligungsverträge, Regelungen zu Stimmrechten, Dividenden, Vorkaufsrechten und Verwässerungsschutz. Der Cap Table
Ziele und Wirkungen: Eigenkapitalbeteiligungen ermöglichen Wachstum, Expansion, Restrukturierung oder Nachfolgeregelungen. Vorteile für das Unternehmen sind stabilere
Rechtliche und steuerliche Dimensionen: Beteiligungen unterliegen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Kapitalertragsteuern und ggf. Vorzugsrechte. Die steuerliche Behandlung