Vorzugsrechte
Vorzugsrechte ist ein Begriff aus dem deutschen Gesellschaftsrecht, der Rechte mit Vortritts- oder Vorrangsstellung in bestimmten Situationen beschreibt. Er wird in zwei Hauptformen verwendet: als Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen und als Vorzugsaktien (Vorzugsrechte einzelner Aktienarten).
Das Bezugsrecht bezeichnet das Recht der bestehenden Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu
Vorzugsaktien sind eine weitere Form der Vorzugsrechte. Vorzugsaktien gewähren dem Inhaber typischerweise einen bevorzugten Anspruch auf
Praxisrelevanz: Vorzugsrechte unterstützen die Kapitalbeschaffung und Finanzierungsstaffel eines Unternehmens, können aber die Interessen von Minderheitsaktionären beeinflussen.