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Vorzugsrechte

Vorzugsrechte ist ein Begriff aus dem deutschen Gesellschaftsrecht, der Rechte mit Vortritts- oder Vorrangsstellung in bestimmten Situationen beschreibt. Er wird in zwei Hauptformen verwendet: als Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen und als Vorzugsaktien (Vorzugsrechte einzelner Aktienarten).

Das Bezugsrecht bezeichnet das Recht der bestehenden Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu

Vorzugsaktien sind eine weitere Form der Vorzugsrechte. Vorzugsaktien gewähren dem Inhaber typischerweise einen bevorzugten Anspruch auf

Praxisrelevanz: Vorzugsrechte unterstützen die Kapitalbeschaffung und Finanzierungsstaffel eines Unternehmens, können aber die Interessen von Minderheitsaktionären beeinflussen.

Siehe auch: Bezugsrecht, Kapitalerhöhung, Vorzugsaktie.

ihrem
bisherigen
Anteil
zu
zeichnen.
Ziel
ist
es,
eine
Verwässerung
der
Stimmrechte
und
des
Anteils
am
Vermögen
zu
verhindern
und
die
Eigentumsverhältnisse
möglichst
stabil
zu
halten.
Das
Bezugsrecht
ist
grundsätzlich
geschützt,
kann
aber
durch
Beschluss
der
Hauptversammlung
oder
durch
Satzung
unter
bestimmten
Voraussetzungen
eingeschränkt
oder
ausgeschlossen
werden,
beispielsweise
bei
bestimmten
Finanzierungsformen
oder
der
Zuziehung
von
Investoren,
sofern
bestimmte
Bedingungen
erfüllt
sind.
Dividenden
oder
auf
Vermögenswerte
im
Liquidationsfall
gegenüber
Stammaktien.
Oft
gehen
solche
Rechte
zulasten
der
Stimmrechte
oder
der
Dividendentreue
der
Stammaktionäre.
Vorzugsaktien
dienten
und
dienen
der
Kapitalbeschaffung,
ohne
die
Stimmrechtsverteilung
der
bestehenden
Aktionäre
zu
stark
zu
verschieben.
Varianten
umfassen
fixe
Dividenden,
Beteiligungsrechte
oder
Umwandlungsmöglichkeiten
in
Stammaktien.
Gleichzeitig
schützen
gesetzliche
und
satzungsmäßige
Regelungen
das
Gleichgewicht
zwischen
Finanzierungserfordernissen
und
Eigentümerrechten.