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DipolAuswahlregeln

Die Dipol-Auswahlregeln beschreiben, welche elektronischen Übergänge zwischen Quantenzuständen durch die elektrische Dipolwechselwirkung erlaubt sind. Sie ergeben sich aus dem Elektronendipoloperator und der Symmetrie der Zustände; ein Übergang ist nur dann stark wahrscheinlich, wenn das Dipol-Übergangsmoment ungleich null ist. Zentral sind Änderungen der Impuls- und Paritätsquantenzahlen sowie die Spin-Kopplung.

Bei elektrischen Dipolübergängen in Atomen gilt typischerweise: Δl = ±1, Δm_l = 0, ±1; Paritätswechsel zwischen Anfangs- und

Für Moleküle, insbesondere Di- und Polyatome, lauten die Grundregeln: ΔΛ = 0, ±1; ΔS = 0; und Übergänge finden

Überschreitungen der Regeln treten durch Mischungen (z. B. Spin-Orbit) oder durch höhere Multipolmomente (M1, E2) auf,

Endzustand.
Der
Spin
ändert
sich
in
der
Regel
nicht
(Δs
=
0);
für
den
Gesamtdrehimpuls
J
gilt
ΔJ
=
0,
±1,
wobei
J
=
0
→
J
=
0
verboten
ist.
In
der
LS-Kopplung
folgt
oft
zudem
ΔS
=
0.
zwischen
Zuständen
mit
gegeneinanderliegenden
Paritäten
statt
(g
↔
u
in
homonuklearen
Molekülen).
Rovibronische
Übergänge
zeigen
zusätzlich
ΔJ
=
0,
±1
und
Δv
≈
±1
für
den
Fundamentalband;
die
konkrete
Intensität
wird
durch
Hönl–London-Faktoren
bestimmt.
wodurch
als
„verbotene“
Übergänge
schwach
erlaubt
werden.
Dipol-Auswahlregeln
dienen
damit
als
Orientierung
für
Spektren
und
die
Abschätzung
von
Übergängen.