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Dienstreise

Eine Dienstreise ist eine Geschäftsreise eines Mitarbeiters aus betrieblichen Gründen, die außerhalb des gewöhnlichen Arbeitsorts stattfindet. Sie wird für Termine wie Meetings, Schulungen, Projekteinsätze oder Kundentermine unternommen und gilt sowohl für Inlands- als auch Auslandseinsätze.

Sie wird oft durch interne Richtlinien des Arbeitgebers oder der öffentlichen Verwaltung geregelt und unterliegt arbeits-

Ausgaben für eine Dienstreise werden in der Regel nach Vorlage einer Reiseabrechnung erstattet. Dazu zählen Transport,

Für die Abrechnung sind Belege wie Tickets, Hotelrechnungen und eine detaillierte Reiseroute erforderlich. Die Einhaltung der

Bei Auslandsdienstreisen gelten zusätzliche Aspekte wie Visa, Auslandskrankenversicherung, Wechselkurse und länderspezifische Spesenregelungen. Organisationen legen oft Sicherheits-

und
steuerrechtlichen
Vorgaben.
In
der
Praxis
umfasst
die
Planung
in
der
Regel
eine
formelle
Genehmigung,
einen
Reiseauftrag,
eine
Reiseroute
und
eine
Kostenschätzung.
Unterkunft,
Verpflegung
und
Nebenkosten.
Je
nach
Rechtsordnung
können
pauschale
Verpflegungsmehraufwendungen
steuerfrei
bleiben;
darüber
hinausgehende
Beträge
können
steuerpflichtig
sein.
Reisekostenpolitik,
Fristen
und
eventueller
Genehmigungen
ist
zu
beachten.
und
Risikohinweise
fest
und
fordern
gegebenenfalls
eine
Meldung
von
Änderungen
der
Reisedauer
oder
des
Ziels.