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Definitionsvarianten

Definitionsvarianten bezeichnet in der Fachsprache mehrere Fassungen derselben Begriffsdefinition, die je nach Kontext, Fachgebiet oder Quelle auftreten können. Sie ermöglichen es, eine zentrale Bedeutung in verschiedenen Anwendungsfeldern präzise zu kommunizieren, ohne die Kernbedeutung willkürlich zu verändern. In der Lexikografie, Terminologiearbeit, Normung und Ontologien kommen sie häufig vor.

Ursachen sind unterschiedliche Zielgruppen, Umfang und Präzision der Definition sowie abweichende Quellen. So können Fachbegriffe in

Der sachgerechte Umgang mit Definitionsvarianten umfasst Dokumentation der Varianten mit Quellenangaben, Angabe einer bevorzugten oder amtlich

Beispiele: In der Medizin kann der Begriff Krankheit in ICD-10 anders definiert sein als im DSM-5; in

Relevanz: Definitorische Varianten erleichtern die Anpassung von Begriffen an unterschiedliche Fachkulturen, Risiko von Missverständnissen bleibt bestehen,

Medizin,
Informatik
oder
Recht
unterschiedliche,
aber
kompatible
Definitionen
besitzen.
Sprachliche
Unterschiede
oder
historische
Entwicklungen
tragen
ebenfalls
zu
Varianten
bei.
genehmigten
Fassung
und
Verknüpfung
mit
einem
übergeordneten
Begriffskatalog
oder
einer
Ontologie.
Oft
werden
Varianten
als
'Definition
A',
'Definition
B'
bezeichnet
oder
durch
Kontexte
gekennzeichnet.
der
Mathematik
gibt
es
eine
strenge,
formale
Definitionsfassung
einer
Funktion
versus
eine
intuitionistische
oder
anwendungsbezogene
Definition;
in
der
Rechtswissenschaft
können
Vertragsarten
unterschiedliche
Definitionen
des
Begriffs
Vertrag
verwenden.
daher
ist
klare
Zuordnung
und
Kontextangabe
entscheidend.