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Dachverbänden

Dachverbänden, kurz Dachverbände, bezeichnet man Dachorganisationen, die mehrere Mitgliedsverbände oder -organisationen unter einem gemeinsamen Dach bündeln. Sie dienen der Koordination, Interessenvertretung und gemeinsamen Dienstleistungen im jeweiligen Sektor und erleichtern den Austausch zwischen den Mitgliedern sowie die Darstellung gemeinsamer Positionen nach außen.

Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber Regierung, Parlamenten, Wirtschaft und Öffentlichkeit, die

Struktur und Governance variieren, häufig bestehen sie aus einer Mitgliederversammlung, einem Vorstand, Fachausschüssen und einer Geschäftsstelle.

Beispiele für Dachverbände in Deutschland sind der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband der Gewerkschaften sowie Dachverbände

Rechtsformlich handeln Dachverbände oft als eingetragene Vereine oder ähnliche Körperschaften; viele sind gemeinnützig anerkannt. Die Mitgliedschaft

Kritikpunkte betreffen potenzielle Überrepräsentation größerer Mitglieder, administrative Komplexität oder den Einfluss auf die unabhängige Positionsbildung einzelner

Siehe auch: Dachverband, Verbandswesen, Interessenvertretung.

Entwicklung
von
Stellungnahmen,
Standards
oder
Leitlinien,
die
Organisation
von
Konferenzen
und
Fortbildungen
sowie
die
Bereitstellung
gemeinsamer
Ressourcen
wie
Publikationen,
Rechtsberatung
oder
Verwaltungsvorlagen.
Die
Mitgliedschaft
wird
in
der
Regel
durch
die
einzelnen
Verbände
gewährleistet;
die
Finanzierung
erfolgt
über
Mitgliedsbeiträge,
Spenden
oder
Fördermittel.
im
Wohlfahrtsbereich
wie
Caritasverband
und
Diakonisches
Werk
der
Evangelischen
Kirche.
International
finden
sich
Dachverbände
auf
Branchen-
oder
Themenebene,
etwa
in
der
Wirtschaft,
im
Handel
oder
im
Umweltbereich.
ist
freiwillig,
doch
die
Kooperation
soll
Synergien
schaffen,
ohne
die
Autonomie
der
einzelnen
Mitgliedsverbände
grundsätzlich
zu
gefährden.
Mitglieder.
Dennoch
erleichtern
Dachverbände
die
kollektive
Wirkung
in
Politik,
Wirtschaft
und
Zivilgesellschaft.