Home

CopyleftKlauseln

CopyleftKlauseln bezeichnet Klauseln in Lizenzen, die sicherstellen, dass Freiheitselemente wie Nutzung, Veränderung und Weitergabe des Quellcodes auch in abgeleiteten Werken erhalten bleiben. In der Praxis verpflichten solche Klauseln den Lizenznehmer, veränderte oder verteilte Versionen unter derselben oder einer kompatiblen Copyleft-Lizenz zu veröffentlichen und den Quellcode offenzulegen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Freier Software dauerhaft zu sichern und eine Fortsetzung der Freiheit auch in Weiterentwicklungen zu garantieren.

Typen: Starkes Copyleft (strong copyleft) verlangt, dass alle abgeleiteten Werke unter derselben Lizenz stehen, unabhängig davon,

Historische und rechtliche Einordnung: Copyleft geht auf die Free Software Foundation und das GNU-Projekt zurück und

Praxis und Kritik: Copyleft erleichtert die Beobachtung und Aufrechterhaltung freier Software, kann aber Kompatibilitätsprobleme schaffen und

Siehe auch: Copyleft, GNU GPL, AGPL, LGPL, MPL, Free Software Foundation.

ob
Veränderungen
vorgenommen
wurden
oder
nur
Verbindung
mit
dem
Original
besteht.
Beispiele
hierfür
sind
die
GNU
General
Public
License
(GPL)
und
die
GNU
Affero
General
Public
License
(AGPL).
Schwaches
Copyleft
(weak
copyleft)
erlaubt
Verknüpfungen
mit
proprietärer
Software,
verlangt
aber,
dass
modifizierte
Versionen
der
urheberrechtlich
geschützten
Teile
unter
einer
Copyleft-Lizenz
stehen;
Beispiele
sind
die
GNU
Lesser
General
Public
License
(LGPL)
und
die
Mozilla
Public
License
(MPL).
wurde
erstmals
mit
der
GPL
eingeführt;
es
wurde
weltweit
zu
einem
zentralen
Paradigma
freier
Software.
In
rechtlicher
Hinsicht
sind
Copyleft-Klauseln
Verträge,
deren
Geltung
durch
Vertragsfreiheit,
Urheberrecht
und
Lizenzbedingungen
begründet
ist;
die
konkrete
Auslegung
kann
von
Jurisdiktion
zu
Jurisdiktion
variieren.
den
Integrationsgrad
mit
proprietärer
Software
erhöhen.
Lizenzmanagement
und
Compliance
erfordern
Sorgfalt
beim
Quellcode-Tracking.