Brandschutzbedarf
Brandschutzbedarf bezeichnet den Umfang an Brandschutzmaßnahmen, der für ein Gebäude oder eine Anlage erforderlich ist, um Menschenleben zu schützen, Sachwerte zu sichern und Umweltschäden zu verhindern. Er ergibt sich aus der Beurteilung von Brandrisiken sowie aus geltenden Vorschriften, Normen und Vorgaben.
Zentrale Einflussfaktoren sind Nutzungsart, Größe und Aufbau des Gebäudes, Brandlast, Brandgefährdung durch Materialien, Baukonstruktion, Flucht- und
In Deutschland und vielen anderen Ländern wird der Brandschutzbedarf durch Bauordnungen, Brandschutzkonzepte und technische Regeln festgelegt.
Der Prozess umfasst eine Brandschutzanalyse, die Erstellung eines Brandschutzkonzepts, Planung von passiven (baulichen Trennungen, feuerhemmende Bauteile)
Typische Bestandteile sind Brandwiderstand, Fluchtwege, Notbeleuchtung, Brandmelde- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Brandabschnittsbildung, und zugängliche Löschmittel.
Die Ermittlung erfordert in der Regel Fachplanung durch Brandschutzexperten, enge Abstimmung mit der Bauaufsicht und ggf.