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Bilanzseitig

Bilanzseitig ist ein Fachbegriff aus der Buchführung und dem Rechnungswesen. Es handelt sich um ein Adjektiv bzw. Adverb, das Positionen, Effekte oder Vorgänge beschreibt, die in der Bilanz ausgewiesen werden. Dabei bezieht es sich auf die Bilanz als Gesamtheit aus Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Schulden und Eigenkapital). Gegenüber dem Begriff GuV-seitig dient bilanzseitig der Kennzeichnung, dass eine Größe oder Maßnahme primär auf der Vermögens- bzw. Schuldenseite erfasst wird, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung.

In der Praxis wird der Ausdruck verwendet, wenn man zwischen Auswirkungen auf die Bilanz und Auswirkungen auf

Das Verständnis von bilanzseitig ist wichtig für Analysen der Vermögens- und Kapitalstruktur eines Unternehmens, für Bilanzpolitik,

die
GuV
unterscheidet.
Beispiele
sind:
Eine
Wertberichtigung
eines
Vermögenswerts
wird
bilanzseitig
erfasst,
Rückstellungen
werden
bilanzseitig
unter
Passiva
ausgewiesen,
während
entsprechende
Aufwendungen
oder
Erträge
in
der
GuV
erscheinen
können.
Ebenso
spricht
man
von
bilanzseitigen
Auswirkungen
oder
bilanzseitigen
Positionen.
Aktivierungsvoraussetzungen,
Abschreibungen
und
Rückstellungen.
Es
ist
ein
neutraler,
fachlicher
Ausdruck,
der
oft
in
Jahresabschlüssen,
Prüfberichten
und
wirtschaftswissenschaftlicher
Literatur
verwendet
wird.
Verwandte
Begriffe
sind
Bilanz,
Aktiva,
Passiva,
GuV,
Aktivierung,
Passivierung
und
Bilanzierung.