Bewehrungskopf
Bewehrungskopf bezeichnet in der Praxis des Stahlbetonbaus den Kopfabschluss eines Bewehrungsstabs oder das Kopfteil einer Verbindungseinrichtung, der bzw. das der Verankerung und der kraftschlüssigen Verbindung von Bewehrung dient. Der Kopf erhöht die Haltekraft im Beton, verhindert ein Ausziehen des Stabs und ermöglicht eine mechanische Verknüpfung mit anderen Bewehrungselementen oder mit Bewehrungsankern. Typische Formen sind umgebogene Hooks als Kopfenden, geschmiedete oder gestempelte Kopfformen sowie Kopfe von Bewehrungsankern oder -kupplungen. Herstellung erfolgt durch Umformung, Schmieden oder präzises Stanzen; bei der Ausführung müssen die einschlägigen Normen und Herstellerangaben berücksichtigt werden. Die Verankerungslänge und die Betondeckung sind abhängig von Belastung, Stabdurchmesser und Betonkonsistenz; unsachgemäße Köpfe können zu Verrutschen oder Korrosion führen. In Systemen mit Koppkupplungen oder geköpften Stäben dient der Kopf der einfachen Verbindung oder der kraftschlüssigen Verbindung zwischen Bewehrungsstäben oder zu Ankern; bei solchen Anwendungen gelten spezifizierte Verbindungsnormen. Bewehrungsköpfe werden in Fundamenten, Stützen, Betonplatten sowie in Bewehrungskörben verwendet und sind Bestandteil sicherer Tragwerksausführung. Die genaue Ausführung richtet sich nach den geltenden Normen, Bauvorschriften und den Vorgaben der Herstellersysteme.