Bestandsverwalter
Der Bestandsverwalter ist eine rechtskundige Funktion, die in deutschsprachigen Rechtsordnungen vorkommt. Er wird in der Regel durch ein Gericht oder eine Notariatsstelle bestellt, um einen Vermögensbestand oder Teilbestand während eines laufenden Verfahrens zu verwalten und zu schützen. Die genaue Rolle und der Umfang der Befugnisse können je nach Rechtsgebiet und konkretem Verfahren variieren.
Typische Einsatzbereiche sind Insolvenz- oder Nachlassverfahren sowie gelegentlich auch bei der vorübergehenden Verwaltung von Vermögenswerten im
Zu den Aufgaben des Bestandsverwalters gehören unter anderem die Verwaltung von Vermögenswerten und laufenden Verträgen, der
Beendigung und Haftung erfolgen mit Abschluss des Schutz- oder Abwicklungsverfahrens, durch Aufhebung der Bestellung oder durch
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