Home

Bestandsverwalter

Der Bestandsverwalter ist eine rechtskundige Funktion, die in deutschsprachigen Rechtsordnungen vorkommt. Er wird in der Regel durch ein Gericht oder eine Notariatsstelle bestellt, um einen Vermögensbestand oder Teilbestand während eines laufenden Verfahrens zu verwalten und zu schützen. Die genaue Rolle und der Umfang der Befugnisse können je nach Rechtsgebiet und konkretem Verfahren variieren.

Typische Einsatzbereiche sind Insolvenz- oder Nachlassverfahren sowie gelegentlich auch bei der vorübergehenden Verwaltung von Vermögenswerten im

Zu den Aufgaben des Bestandsverwalters gehören unter anderem die Verwaltung von Vermögenswerten und laufenden Verträgen, der

Beendigung und Haftung erfolgen mit Abschluss des Schutz- oder Abwicklungsverfahrens, durch Aufhebung der Bestellung oder durch

---

Rahmen
einer
UnternehmensSanierung
oder
anderer
gerichtlicher
Maßnahmen.
Ziel
des
Bestandsverwalters
ist
es,
den
Bestand
zu
sichern,
Wertverluste
zu
vermeiden
und
eine
geordnete
Fortführung
oder
Abwicklung
der
Vermögenswerte
zu
ermöglichen.
Einzug
von
Forderungen,
die
Begleichung
notwendiger
Kosten
sowie
regelmäßige
Berichterstattung
an
das
Gericht
oder
an
Gläubiger
und
Erben.
Der
Verwalter
handelt
im
besten
Interesse
des
Verfahrens
und
übt
seine
Tätigkeit
unter
Aufsicht
des
Gerichts
oder
eines
Gläubigerausschusses
aus.
In
der
Praxis
kann
der
Bestandsverwalter
Verfügungsbefugnisse
über
Vermögenswerte
beantragen,
Verträge
fortführen
oder
vorübergehend
anpassen;
wesentliche
Verfügungen
bedürfen
in
der
Regel
gerichtlicher
Zustimmung.
Bestellung
eines
anderen
Verwalters.
Der
Bestandsverwalter
ist
verpflichtet,
ordnungsgemäß
zu
arbeiten
und
kann
bei
Pflichtverletzungen
haftbar
gemacht
werden.