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Beibringung

**Beibringung**

Die Beibringung (auch bekannt als *Beibringung von Kindern* oder *Kindesbeibringung*) bezeichnet den rechtlichen Prozess, bei dem ein Kind nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern von einem Elternteil zum anderen überführt wird. Dieser Begriff wird vor allem im deutschen und österreichischen Recht verwendet und regelt, wie sich die Verantwortung für die Erziehung eines Kindes auf die Eltern verteilt.

Grundsätzlich hat jedes Kind das Recht auf einen ständigen Wohnsitz bei mindestens einem Elternteil, wie es

Die Beibringung wird in der Regel durch ein Gericht festgelegt, wenn die Eltern sich nicht einig sind.

In einigen Fällen kann die Beibringung auch durch ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren geregelt werden, insbesondere wenn ein

im
Kindeswohlinteresse
liegt.
Die
Beibringung
ist
eine
Form
der
Sorgeberechtigung
und
dient
dazu,
die
Bindung
des
Kindes
zu
einem
Elternteil
zu
erhalten,
ohne
dass
dies
zu
einer
dauerhaften
Unterbringung
bei
dem
anderen
Elternteil
führt.
Entscheidend
ist
dabei,
dass
die
Beibringung
im
Sinne
des
Kindeswohls
erfolgt
und
nicht
als
willkürliche
Regelung
missbraucht
wird.
Dabei
werden
verschiedene
Faktoren
berücksichtigt,
darunter
die
Bindung
des
Kindes
zu
den
Eltern,
die
Erziehungsfähigkeit
beider
Elternteile,
die
Wohnsituation
und
die
Interessen
des
Kindes.
Ein
Gericht
kann
die
Beibringung
auch
mit
einer
Regelbeibringung
verbinden,
bei
der
das
Kind
nur
zu
bestimmten
Zeiten
(z.
B.
an
Wochenenden
oder
im
Sommer)
zum
anderen
Elternteil
überführt
wird.
Elternteil
die
Sorgeberechtigung
verliert
oder
eingeschränkt
wird.
Die
rechtlichen
Grundlagen
variieren
je
nach
Land,
wobei
in
Deutschland
das
Bürgerliche
Gesetzbuch
(BGB)
und
das
Familienrecht
eine
zentrale
Rolle
spielen.