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Beförderungsteilnehmer

Beförderungsteilnehmer ist ein Begriff aus dem Transportrecht, der alle Personen und Unternehmen umfasst, die an der Durchführung einer Beförderung beteiligt sind oder deren Durchführung beeinflussen. Er dient der Abgrenzung der am Beförderungsvertrag Beteiligten von außenstehenden Dritten.

Gängige Beispiele sind der Beförderer oder Frachtführer (das Unternehmen, das den Transport vertraglich übernimmt), der Absender

Der Begriff ist kein strikt gesetzlich festgeschriebener Rechtsbegriff mit einheitlicher Reichweite. Seine Bedeutung ergibt sich aus

In der Praxis erleichtert der Begriff die Zuordnung von Rechten und Pflichten innerhalb komplexer Logistikketten und

und
der
Empfänger
bei
Güterbeförderung
sowie
das
Verkehrsunternehmen
bei
Personenbeförderung
und
dessen
Personal
(Fahrer,
Besatzung).
Hinzu
treten
auch
weitere
Beteiligte,
die
im
Rahmen
der
Beförderung
tätig
werden
oder
deren
Handeln
die
Durchführung
beeinflusst
–
etwa
Verlader,
Beauftragte,
Ladehelfer
oder
Zoll-
und
Logistikdienstleister.
dem
jeweiligen
Rechtsrahmen,
dem
Beförderungsvertrag
und
dem
konkreten
Transportzweck.
In
Haftungs-
und
Sicherheitsfragen
wird
oft
geprüft,
wer
als
Beförderungsteilnehmer
gilt
und
welche
Pflichten
oder
Haftungsfolgen
sich
daraus
ergeben.
macht
klar,
dass
neben
dem
unmittelbaren
Vertragspartner
auch
weitere
Beteiligte
Verantwortung
tragen
oder
Ansprüche
begründen
können,
etwa
bei
Verzögerungen,
Beschädigungen
oder
Fehlleistungen.