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Bedarfsausweis

Bedarfsausweis, auch Bedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis genannt, ist eine Form des Energieausweises für Gebäude in Deutschland. Er basiert auf der berechneten energetischen Nachfrage des Gebäudes für die Beheizung unter standardisierten klimatischen Randbedingungen. Dabei werden Baukonstruktion, Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und weitere bauliche Details berücksichtigt; das tatsächliche Nutzungsverhalten der Bewohner bleibt außer Acht.

Der Bedarfsausweis gibt den Heiz- bzw. Endenergiebedarf des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2a))

Im Vergleich zum Verbrauchsausweis, der auf gemessenen Energieverbräuchen der letzten Jahre beruht und stark vom Verhalten

Rechtlich wird der Energieausweis in Deutschland durch das Gebäudewirtschafts- und Energierecht geregelt (z. B. EnEV, später

an
und
ordnet
dem
Gebäude
eine
Energieeffizienzklasse
von
A+
bis
H
zu.
Zusätzlich
enthält
er
Angaben
zum
Jahresprimärenergiebedarf,
zum
Heizwärmebedarf,
zur
Art
der
Heizung,
zum
Baujahr,
zur
Größe
der
Wohnfläche
und
zu
möglichen
Sanierungsempfehlungen.
Ziel
ist
es,
den
energetischen
Zustand
transparent
darzustellen
und
Potenziale
zur
Verbesserung
aufzuzeigen.
der
Nutzer
abhängt,
basiert
der
Bedarfsausweis
auf
theoretischem,
standardisiert
berechnetem
Bedarf.
Beide
Ausweisarten
können
bei
Bestandsgebäuden
erstellt
werden;
die
Wahl
hängt
von
Verfügbarkeit
der
Verbrauchsdaten
und
von
Planungs-/Bewertungszielen
ab.
GEG).
Bei
Vermietung
oder
Verkauf
muss
der
Ausweis
potenziellen
Mietern
oder
Käufern
vorgelegt
werden.
Die
Gültigkeit
des
Ausweises
beträgt
in
der
Regel
zehn
Jahre.
Die
Ausstellung
erfolgt
durch
qualifizierte
Fachleute
wie
Energieberater,
Architekten
oder
Ingenieure.