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Bankverbindlichkeiten

Bankverbindlichkeiten bezeichnet Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenüber Kreditinstituten, das heißt gegenüber Banken, Kreditgenossenschaften oder anderen Finanzdienstleistern. Sie entstehen durch Darlehen, Revolving-Kredite, Dispositionskredite oder andere banknahe Finanzierungsformen und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Bankverbindlichkeiten sind Teil der Fremdkapitalstruktur und können kurz- oder langfristig fällig sein.

Zu den typischen Formen gehören kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (z. B. Dispositionskredit, eingeräumte Kreditlinien) und langfristige

Bilanzielle Behandlung: Nach HGB werden Bankverbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag in der Passivseite erfasst und Zinsaufwendungen periodisiert.

Wirtschaftliche Bedeutung: Bankverbindlichkeiten beeinflussen die Kapitalstruktur, Refinanzierungs- und Zinsrisiken sowie die Liquiditätsplanung. Banken können Kreditvertragsklauseln oder

Bankdarlehen
(Hypothekendarlehen,
Annuitätendarlehen).
Verbindlichkeiten
können
gesichert
oder
ungesichert
sein;
Sicherheiten
können
Grundschulden,
Hypotheken,
Sicherungsübereignung
oder
andere
Vermögenswerte
umfassen.
Nach
IFRS
gelten
sie
in
der
Regel
zu
fortgeführten
Anschaffungskosten
bzw.
amortisiertem
Wert;
Zinsaufwendungen
werden
separat
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
ausgewiesen.
Kurzfristige
Bankverbindlichkeiten
bilden
Umlauf-
oder
kurzfristiges
Fremdkapital,
langfristige
Verbindlichkeiten
das
langfristige
Fremdkapital.
Covenants
vorsehen,
die
das
Geschäftsverhalten
beeinflussen.
Unternehmen
überwachen
Kennzahlen
wie
Verschuldungsgrad
und
Nettoschulden,
um
Finanzierungsrisiken
zu
steuern.