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Ausübungsgrenze

Ausübungsgrenze ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Recht und der Finanzwelt, der eine Grenze oder Schwelle bezeichnet, die festlegt, wann ein Recht oder Anspruch ausgeübt werden darf oder muss. Der genaue Sinn hängt vom Zusammenhang ab, in dem der Begriff verwendet wird, und wird daher in jeweiligen Verträgen, Prospekten oder gesetzlichen Regelungen konkret bestimmt.

Im Finanzwesen tritt die Ausübungsgrenze häufig im Zusammenhang mit Optionen, Wandelanleihen oder strukturierten Produkten auf. Sie

Bei Mitarbeiteraktienoptionen (ESOP) kann die Ausübungsgrenze die Verbindung aus Vesting-Periode, Ausübungsfenster und eventuell erforderlichen Mindestbedingungen darstellen.

Im Zusammenhang mit Wandelrechten, Umtauschw spect oder Teilnahme an Kapitalmaßnahmen kann eine Ausübungsgrenze festlegen, wer welche

Folglich ist die Ausübungsgrenze primär ein vertraglich festgelegter Grenzwert, der die Verfügbarkeit und den Zeitpunkt der

kann
zeitlich
begrenzt
sein,
etwa
durch
ein
festgelegtes
Ausübungsfenster,
in
dem
der
Inhaber
eine
Option
ausüben
darf.
Sie
kann
auch
preislich
bedingt
sein,
indem
eine
Schwelle
wie
ein
bestimmter
Kurs,
ein
Barriere-
oder
Referenzwert
erfüllt
sein
muss,
damit
die
Ausübung
möglich
wird.
In
manchen
Produkten
ist
die
Ausübungsgrenze
eng
mit
anderen
Bedingungen
verknüpft
und
dient
der
Steuerbarkeit
von
Nutzen
und
Risiko.
Hier
soll
sie
sicherstellen,
dass
Optionen
erst
nach
Erreichen
bestimmter
Arbeits-
oder
Leistungsanforderungen
liquidiert
werden
können.
Rechte
ausüben
darf
und
zu
welchem
Zeitpunkt.
Ausübung
von
Rechten
bestimmt.
Ihre
konkrete
Ausgestaltung
wirkt
sich
auf
Liquidität,
Risiko
und
Wert
der
betreffenden
Instrumente
aus.