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Arbeitsplätzen

Arbeitsplätzen bezeichnet man Orte, an denen Arbeitsleistungen erbracht werden. Dazu gehören physische Räume wie Büros, Fabriken, Werkstätten, Verkaufsflächen und Baustellen sowie virtuelle Arbeitsumgebungen, in denen digitale Arbeit erfolgt oder Telearbeit stattfindet. Der Begriff umfasst den räumlichen Aufbau, die technischen Einrichtungen, die Arbeitsmittel sowie die organisatorischen Abläufe, die die Arbeit ermöglichen und sichern.

In Deutschland regeln die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zugehörige Technische Regeln die Gestaltung von Arbeitsräumen mit dem

Typische Arbeitsplätze unterscheiden sich nach Tätigkeit und Umfeld: Büroarbeitsplätze, Produktions- oder Montageplätze, Labor- oder Klinikarbeitsplätze, Einzelhandels-

Historisch dominierten industrielle und Büroarbeitsplätze die Arbeitswelt; gegenwärtig treibt die Digitalisierung und Automatisierung die Gestaltung von

Ziel,
Gesundheit
und
Sicherheit
der
Beschäftigten
zu
schützen.
Zu
den
zentralen
Anforderungen
gehören
angemessene
Beleuchtung,
ausreichende
Raumgröße,
gute
Luftqualität,
Lärmschutz,
ergonomische
Gestaltung
der
Arbeitsplätze,
sichere
Wege
und
Notfallmaßnahmen.
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
Gefährdungen
zu
beurteilen
und
geeignete
Maßnahmen
zu
treffen;
auch
Barrierefreiheit
wird
berücksichtigt.
oder
Gastronomiearbeitsplätze
und
Heimarbeitsplätze.
Mit
der
Zunahme
von
Telearbeit
und
hybriden
Arbeitsformen
gewinnen
auch
digitale
und
Remote-Arbeitsplätze
an
Bedeutung;
hier
stehen
IT-Sicherheit,
Datenschutz
und
ergonomische
Gestaltung
der
Heimarbeitsplätze
im
Vordergrund.
Arbeitsplätzen
voran.
Zukünftige
Entwicklungen
fokussieren
auf
flexible
Nutzung,
vernetzte
Gebäudetechnik,
nachhaltige
Gestaltung
und
inklusive
Arbeitsbedingungen.