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AntiUmgehungsregeln

AntiUmgehungsregeln bezeichnet gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen, die darauf abzielen, die Umgehung von Rechtsvorschriften zu verhindern. Sie greifen ein, wenn rechtlich zulässige Gestaltungen den Sinn einer Norm umgehen und zu einer missbräuchlichen Umgehung der beabsichtigten Rechtsfolgen führen würden.

Zweck dieser Regeln ist es, die Wirksamkeit des Rechtsrahmens zu sichern, Missbräuche zu verhindern und für

Funktionsweise besteht darin, dass Behörden oder Gerichte Transaktionen oder Gestaltungen prüfen und gegebenenfalls rechtlich anders behandeln,

Kritikpunkte betreffen Rechtsunsicherheit, Abgrenzungsprobleme zwischen zulässiger Gestaltung und Missbrauch sowie potenzielle Belastungen für normale Geschäftspraktiken. Global

gleiche
Wettbewerbsbedingungen
sowie
Steuer-
und
Rechtsklarheit
zu
sorgen.
Sie
kommen
in
verschiedenen
Bereichen
vor,
vor
allem
im
Steuerrecht,
aber
auch
in
Bereichen
wie
Sozialversicherung,
Wettbewerbsrecht
oder
Zivil-
und
Arbeitsrecht.
Typisch
unterscheiden
Fachleute
generalisierte
Anti-Umgehungsnormen,
sogenannte
GAAR
(General
Anti-Avoidance
Rules),
von
spezifischen
Missbrauchsvorschriften,
die
konkrete
Gestaltungsformen
angreifen.
Wesentliche
Merkmale
sind
die
Berücksichtigung
der
wirtschaftlichen
Substanz
statt
rein
formeller
Strukturen,
die
Möglichkeit
einer
Umgestaltung
der
Rechtsfolgen
oder
eine
Anknüpfung
an
den
Sinn
und
Zweck
der
Norm.
als
es
der
wörtliche
Formlaut
vermuten
ließe.
Ziel
ist
es,
reale
Absichten
und
wirtschaftliche
Mehrwerte
zu
erfassen
und
steuerliche
oder
rechtliche
Vorteile,
die
primär
der
Umgehung
dienen,
zu
verneinen.
gesehen
haben
GAAR
und
ähnliche
AntiUmgehungsregeln
an
Bedeutung
gewonnen,
insbesondere
im
Zusammenhang
mit
internationalen
Steuerabkommens-
und
Transparenzinitiativen.