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Anschlussgleisen

Anschlussgleisen bezeichnet im Eisenbahnwesen einen Gleisabschnitt, der eine betriebliche Liegenschaft oder einen Standort mit dem bestehenden Eisenbahnnetz verbindet. Sie dienen der An- und Abfuhr von Gütern und ermöglichen das Rangieren, Be- und Entladen sowie das Abstellen von Wagen direkt am Ort des Bedarfs.

Typischerweise finden sich Anschlussgleise in Industrieparks, Werken, Häfen, Logistikzentren oder Güterumschlagplätzen. Im Gegensatz zu Haupt- oder

Aufbau und Betrieb: Ein Anschlussgleis umfasst in der Regel eine Gleisverbindung mit einer oder mehreren Weichen,

Regulierung und Kosten: Die Nutzung von Anschlussgleisen unterliegt dem jeweiligen Eisenbahnrecht des Landes sowie vertraglichen Regelungen

Bedeutung: Anschlussgleise ermöglichen eine effiziente Güterlogistik, da Wagen direkt an den Bestimmungsort geliefert oder aufgenommen werden

Nebengleisen
liegt
hier
oft
die
betriebliche
Verantwortung
und
häufig
auch
das
Eigentum
beim
Kunden
oder
einem
beauftragten
Betreiber.
Der
Zugang
zum
Netz
erfolgt
zumeist
über
vertragliche
Vereinbarungen
mit
dem
jeweiligen
Netzbetreiber
bzw.
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
gegebenenfalls
Rangierflächen
und
eine
direkte
Verbindung
zur
Hauptstrecke.
Je
nach
Bedarf
können
zusätzliche
Anlagen
wie
Ladestellen,
Umschlaganlagen
oder
Abstellbereiche
vorhanden
sein.
Der
Betrieb
wird
durch
Rangierfahrten
und
Zugfahrten
auf
dem
Anschlussgleis
organisiert,
wobei
Sicherheits-,
Umwelt-
und
Betriebsauflagen
zu
beachten
sind.
zu
Netzzugang,
Rangierdienstleistungen
und
Entgelten.
Betreiber,
Eigentümer
und
Nutzer
legen
oft
gemeinsam
Betriebs-
und
Instandhaltungsverpflichtungen
sowie
Gebührenmodelle
fest.
können,
ohne
unnötige
Umlagerungen
auf
der
Hauptstrecke.