Anhörungsbescheid
Anhörungsbescheid ist ein formelles Verwaltungsakt in Deutschland und in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen, der eine Partei über die Gelegenheit zur rechtlichen Anhörung in einem laufenden oder geplanten Verwaltungsverfahren informiert. Ziel ist es, das gesetzliche Gehör sicherzustellen, indem der Beteiligte die Möglichkeit erhält, zu den maßgeblichen Sachverhalten Stellung zu nehmen, Beweismittel vorzulegen oder Einwendungen vorzubringen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Rechtsgrundlage bildet in der Regel das Verwaltungsverfahrensrecht, insbesondere das Prinzip des rechtlichen Gehörs. Der Anhörungsbescheid benennt
Verfahrensablauf: Die Anhörung ist ein vorbereitender Schritt vor dem eigentlichen Verwaltungsakt. Erhält der Beteiligte Gelegenheit zur
Bedeutung: Das Anhörungsrecht dient der Rechtsklarheit und Fairness. Verfahrensfehler bei der Durchführung einer Anhörung können die