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Ältestenversammlung

Die Ältestenversammlung bezeichnet in vielen deutschsprachigen christlichen Gemeinden ein Gremium aus Ältesten, das die geistliche und teilweise auch die administrative Leitung der Gemeinde wahrnimmt. Je nach Konfession und Dorf- bzw. Stadtgemeinde kann die Struktur variieren: Oft arbeiten die Ältesten eng mit dem Pastorenteam oder der Gemeindeleitung zusammen, manche Gemeinden führen zusätzlich weitere Ausschüsse oder Presbyterien.

Aufgaben der Ältestenversammlung umfassen in der Regel die geistliche Aufsicht über die Gemeindearbeit, die Sorge um

Zusammensetzung und Arbeitsweise: Älteste sind meist ehrenamtlich oder ordiniert tätig, können Laien oder Geistliche umfassen und

Verhältnis zu anderen Organen: In reformierten oder presbyterianisch geprägten Kirchen entspricht die Ältestenversammlung dem Presbyterium bzw.

Seelsorge
und
Pastoralbesuche,
die
Qualität
von
Predigt
und
Lehre,
die
Wahrung
der
Gemeindendisziplin
gemäß
der
jeweiligen
Kirchenordnung
sowie
die
Aufsicht
über
Finanzen,
Haushaltsplanung
und
Vermögensverwaltung.
Sie
entscheidet
über
Personalfragen
wie
die
Anstellung
oder
Entbindung
von
Pastoren
bzw.
Leitern,
genehmigt
Budgets
und
wirkt
bei
grundsätzlichen
Richtlinien
und
Leitlinien
der
Gemeinde
mit.
Entstehung,
Struktur
und
Entscheidungswege
richten
sich
nach
der
jeweiligen
Verfassung
der
Gemeinde;
in
der
Praxis
erfolgt
die
Beschlussfassung
in
regelmäßigen
Sitzungen,
häufig
im
Plenum
der
Ältesten,
mit
festen
Stimmrechten
und
oft
einer
klaren
Mehrheitserfordernis.
werden
oft
durch
die
Gemeinde
oder
durch
die
Leitungsorgane
gewählt
oder
bestätigt.
Sitzungen
finden
regelmäßig
statt
(z.
B.
monatlich
oder
vierteljährlich);
ein
Vorsitzender
oder
Moderator
leitet
die
Sitzungen.
dem
Ältestenkreis,
in
congregational
geprägten
Strukturen
ist
sie
eines
von
mehreren
Leitungsorganen
neben
der
Gemeindeversammlung.
Die
Ältesten
verfügen
über
eine
zentrale
Rolle
in
der
geistlichen
Leitungsverantwortung
der
Gemeinde.