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Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung bezeichnet in der Schweiz die Versammlung aller stimmberechtigten Einwohner einer Gemeinde, über deren Belange direkt abgestimmt wird. Als Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene kommt sie vor allem in kleineren Gemeinden zum Einsatz; größere Gemeinden arbeiten überwiegend mit einem Gemeindeparlament und einem Gemeinderat, während die Gemeindeversammlung in einigen Fällen nur noch bestimmte Angelegenheiten betrifft oder ganz entfällt.

Zu den typischen Aufgaben einer Gemeindeversammlung gehören die Beratung und Beschlussfassung über den jährlichen Haushalt, Steuersätze,

Die Versammlung ist offen für alle Stimmberechtigten; sie wird in der Regel von einem Präsidenten, häufig dem

In der kantonalen Rechtsordnung ist das Verfahren variiert; in vielen Kantonen können Entscheidungen der Gemeindeversammlung durch

Die Institution der Gemeindeversammlung ist ein Charakteristikum der direkten Demokratie in der Schweiz und variiert je

baurechtliche
Grundlagen,
Bebauungspläne,
Reglemente
und
weitere
kommunale
Verordnungen.
Die
Beschlüsse
gelten
in
der
Regel
als
bindend;
je
nach
Kanton
können
Quoren,
Mehrheitenstrukturen
oder
obligatorische
Referenden
für
bestimmte
Vorhaben
vorgeschrieben
sein.
Gemeindepräsidenten
oder
dem
Vertreter
des
Gemeinderats,
geleitet.
Die
Verhandlungen,
Beiträge
der
Teilnehmer,
Abstimmungen
und
das
Protokoll
werden
öffentlich
geführt
und
dokumentiert.
Entscheidungen
erfolgen
meist
durch
Mehrheitsbeschluss,
bei
Budget-
und
Steuerfragen
können
zusätzliche
Regeln
gelten.
Referendum
revidiert
oder
durch
den
Gemeinderat
umgesetzt
werden.
Die
Gemeindeversammlung
ergänzt,
aber
ersetzt
nicht
in
allen
Fällen
das
gewählte
Parlament
bzw.
den
Gemeinderat,
insbesondere
in
größeren
Gemeinden.
nach
Gemeinde
und
Kanton.
In
anderen
deutschsprachigen
Ländern
kann
der
Begriff
unterschiedlich
verwendet
werden
(z.
B.
Bürgerversammlung).