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Bürgerversammlung

Bürgerversammlung ist eine öffentliche Versammlung auf Gemeindeebene, bei der sich Bürgerinnen und Bürger über kommunale Angelegenheiten informieren, austauschen und an der Meinungsbildung beteiligen können. Sie dient als Instrument der direkten Bürgerbeteiligung und Transparenz und wird in vielen deutschsprachigen Ländern genutzt, insbesondere in Deutschland, Österreich und teilweise in der Schweiz. Die Veranstaltung ist offen für alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune; meist führt der Bürgermeister oder ein von der Gemeinde beauftragter Vertreter durch die Sitzung. Typische Tagesordnungspunkte umfassen Informationen zu laufenden oder geplanten Vorhaben, Berichte der Verwaltung, Erläuterungen zu Haushalts- und Bauplänen sowie die Gelegenheit zu Fragen, Stellungnahmen und Diskussionen. In vielen Fällen können auch Vorschläge oder Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen werden; die Sitzung wird üblicherweise protokolliert und das Protokoll veröffentlicht.

Rechtlicher Status und Form variieren je nach Land und Region. In Deutschland ist die Bürgerversammlung rechtlich

Typische Themenfelder sind kommunale Planung, Infrastruktur, Umwelt, Wohnungsbau, Gebühren- und Haushaltsfragen sowie lokale Identität und Bürgerservice.

Siehe auch: Bürgerbeteiligung, Bürgerhaushalt, Bürgerentscheid, Petition.

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oft
nicht
als
bindendes
Entscheidungsorgan
ausgestaltet;
sie
dient
überwiegend
der
Informationsvermittlung,
der
Meinungsbildung
und
der
Formulierung
von
Empfehlungen
an
den
Stadtrat
oder
Gemeinderat.
In
einigen
Gemeinden
können
Beschlüsse
oder
Stellungnahmen
aus
der
Bürgerversammlung
abgeleitet
werden,
doch
verbindliche
Entscheidungen
verbleiben
in
der
Regel
beim
gewählten
Rat.
Ähnliche
Formate
existieren
in
Österreich
und
der
Schweiz
unter
unterschiedlichen
Rechtsrahmen
und
Bezeichnungen.