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Ältestenräten

Ein Ältestenrat (Plural Ältestenräte) ist ein Beratung- und Entscheidungsorgan in deutschsprachigen Organisationen, das aus Ältesten besteht. Der Begriff wird vor allem in protestantischen Kirchen verwendet, findet sich aber auch in Vereinen, Stiftungen und anderen Verbänden. In einer Gemeinde dient der Ältestenrat der spiritualen und organisatorischen Leitung und arbeitet eng mit dem Pastor bzw. der pastoralen Leitung zusammen.

In der Praxis setzen sich Ältestenräte typischerweise aus gewählten Laien zusammen; in einigen Traditionen gehören auch

Zu den typischen Aufgaben des Ältestenrats gehören die Beratung und Überwachung der seelsorgerischen Arbeit, die Mitwirkung

Der Ältestenrat steht in der Regel in enger Zusammenarbeit mit anderen Leitungsgremien wie Kirchenvorstand, Presbyterium oder

Über seinen kirchlichen Kontext hinaus wird der Begriff vereinzelt auch für ähnliche Leitungsorgane in Vereinen oder

Pastoren
oder
andere
kirchliche
Mitarbeiter
dazu.
Die
Mitglieder
werden
in
der
Regel
von
der
Gemeinde
gewählt
oder
durch
die
Satzung
bestimmt;
dem
Rat
wird
meist
ein
Vorsitzender
oder
eine
Vorsitzende
vorstehen.
Die
Amtszeit
variiert
je
nach
Ordnung
der
jeweiligen
Körperschaft.
bei
Personalentscheidungen,
die
Haushalts-
und
Vermögensverwaltung,
die
Beschlussfassung
zu
Bau-
und
Immobilienprojekten
sowie
zu
Mission,
Gemeindepflege
und
strategischen
Fragen.
Der
Ältestenrat
kann
auch
bei
Konflikten
vermitteln
und
die
Öffentlichkeit
repräsentieren.
Die
konkreten
Kompetenzen
unterscheiden
sich
je
nach
Konfession,
Gemeindeordnung
und
Satzung.
Gemeindeversammlung.
In
einzelnen
Kirchenordnungen
entspricht
der
Ältestenrat
dem
Presbyterium
oder
dem
Kirchenvorstand;
die
Bezeichnungen
und
Aufgaben
variieren
je
nach
Konfession
und
regionaler
Praxis.
Stiftungen
verwendet,
in
denen
eine
erfahrene
Ältestenvertretung
eine
führende
Rolle
übernimmt.