Ältestenrat
Der Ältestenrat ist ein Gremium, das in vielen deutschsprachigen Organisationen vorkommt. Es besteht typischerweise aus erfahrenen Mitgliedern, die durch die Organisation benannt oder gewählt werden. Die zentrale Funktion des Ältestenrats ist oft Beratung und Überwachung: Er soll Stabilität schaffen, Traditionen wahren und breite Perspektiven in Entscheidungen einbringen. Die konkreten Befugnisse variieren stark und reichen von rein beratenden Impulsen bis hin zu überwachenden oder gar teiloperativen Aufgaben. In einigen Kontexten kann der Rat auch in bestimmten Angelegenheiten eigenständige Beschlüsse fassen, jeweils abhängig von der Satzung und der Struktur der Organisation.
Die Zusammensetzung und Amtsdauer unterscheiden sich je nach Organisation. Ältestenräte können auf Lebenszeit, für eine feste
Typische Einsatzfelder sind religiöse Gemeinschaften, Vereine, Stiftungen und, in einigen Fällen, kommunale Strukturen. Dort dient der
Historisch verweist der Begriff auf traditionelle Gemeinschaftsformen, in denen erfahrene Älteste Entscheidungen leiteten. In der modernen