Home

urheberrechtlichen

Urheberrechtlich ist ein im Deutschen gebräuchlicher Begriff, abgeleitet von Urheberrecht. Er dient als Adjektiv oder Adverb, um eine Beziehung zum Schutz von Werken der Schöpfung zu kennzeichnen. Verwendet man ihn, spricht man von urheberrechtlichen Fragen, Bestimmungen oder Aspekten, oder von einem urheberrechtlich geschützten Werk.

Der Ausdruck findet sich häufig in juristischen Texten, in der Medienpraxis und beim Verweis auf lizenzen.

Wichtiger Hinweis: Urheberrechtlich geschützt bedeutet, dass der betreffende Inhalt urheberrechtlichen Schutz genießt; urheberrechtsverletzend beschreibt eine Rechtsverletzung.

In
dieser
Bedeutung
verweist
er
darauf,
dass
eine
Nutzung,
Verbreitung
oder
Bearbeitung
rechtlich
eingeschränkt
ist
oder
bestimmten
Bedingungen
unterliegt.
Im
deutschen
Urheberrechtsgesetz,
dem
UrhG,
werden
die
Rechte
der
Urheber
und
die
zulässigen
Ausnahmen
geregelt.
Dazu
gehören
wirtschaftliche
Verwertungsrechte,
Moralrechte,
sowie
Schrankenregelungen
wie
Zitatrecht
oder
Privatkopie.
Der
Begriff
wird
oft
in
Phrasen
wie
urheberrechtliche
Bestimmungen,
urheberrechtliche
Schranken
oder
urheberrechtliche
Ansprüche
verwendet.
Der
Begriff
ist
allgemeinverständlich
in
deutschsprachigen
Ländern,
aber
die
konkrete
Rechtslage
kann
je
nach
Jurisdiktion
variieren.