sonstigenRestriktionen
SonstigenRestriktionen bezeichnet in deutscher Rechts- und Vertragsprache Einschränkungen, die neben ausdrücklich benannten Beschränkungen bestehen. Der Ausdruck wird verwendet, um zusätzliche Begrenzungen zu erfassen, die nicht in einer Liste einzelner Klauseln aufgeführt sind, aber dennoch auf den Gegenstand oder die Parteienwirkung einwirken können.
Der Begriff tritt häufig in Verträgen, Lizenzen, Förder- oder Exportregelwerken auf. Er dient dazu, auch unvorhergesehene
Bei der Auslegung spielt der Zusammenhang eine zentrale Rolle. Wenn von sonstigen Restriktionen die Rede ist,
Hinweise für das Verständnis und die Praxis: Beim Entwurf oder der Prüfung sollten Klarheit über den Umfang