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restschuld

Restschuld bezeichnet den verbleibenden Schuldstand eines Kredit- oder Finanzvertrags. Es handelt sich um den Betrag, der noch an den Gläubiger zu zahlen ist, nachdem bisherige Tilgungen erfolgt sind. In der Regel umfasst die Restschuld den ausstehenden Kreditbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen und ggf. weiterer vertraglich vereinbarter Kosten, die noch zu tragen sind.

Im Verlauf eines Darlehens sinkt die Restschuld durch Tilgung. Bei einem typischen Annuitätendarlehen bleibt die Restschuld

Bei vorzeitiger Ablösung oder Verkauf des Kredits kann eine Restschuld fällig werden. Viele Kreditverträge sehen bei

Im Leasing- oder Fahrzeugfinanzierungskontext wird der Begriff oft auch verwendet, um den Betrag zu bezeichnen, der

Zusammenfassend ist die Restschuld der noch ausstehende Saldo eines Kredits oder Leasingvertrags. Sie verändert sich durch

nach
jeder
Rate
kleiner,
am
Anfang
entspricht
sie
weitgehend
dem
ursprünglichen
Kreditbetrag
und
gegen
Ende
nähert
sie
sich
null.
Werden
Sonderzahlungen
oder
vorzeitige
Tilgungen
geleistet,
reduziert
sich
die
Restschuld
entsprechend
stärker.
vorzeitiger
Verfügung
eine
Art
Entschädigung
oder
Kostenregelung
vor,
die
zur
Berechnung
einer
möglichen
Vorfälligkeitsentschädigung
herangezogen
wird.
Die
Restschuld
dient
in
solchen
Fällen
als
Berechnungsgrundlage.
am
Laufzeitende
noch
zu
zahlen
wäre,
oder
den
vertraglich
vorgesehenen
Restkaufpreis.
Dort
wird
er
gelegentlich
mit
dem
Restwert
des
Leasingobjekts
verwechselt,
meint
aber
in
der
Regel
den
verbleibenden
Schuldbetrag.
Tilgungen,
Zinsen,
Gebühren
und
gegebenenfalls
durch
Sondertilgungen
oder
vorzeitige
Beendigung
des
Vertrags.