privatärztliche
Privatärztliche Tätigkeiten bezeichnen medizinische Leistungen, die von Ärzten erbracht werden, die außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung arbeiten. Der Begriff dient dazu, private Praxen oder private medizinische Dienstleistungen von Leistungen der gesetzlich versicherten Versorgung zu unterscheiden.
Abrechnung erfolgt typischerweise nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und wird von privatversicherten Patienten bzw. Selbstzahlern beglichen
Ausgestaltung: Privatärztliche Praxen können Einzelpraxen oder private Kliniken sein und bieten eventuell kürzere Wartezeiten, längere Beratungsgespräche
Regulierung: Die privatärztliche Tätigkeit unterliegt der berufsrechtlichen Regelung für Ärztinnen und Ärzte, der Gebührenordnung GOÄ sowie