patentierbar
Patenterbar (patentierbar) bezeichnet die Eigenschaft einer Erfindung, Gegenstand eines Patentschutzes zu sein. Der Begriff wird im Patentrecht in Deutschland, im Europäischen Patentsystem und in vielen Rechtsordnungen verwendet, um festzustellen, ob eine Idee rechtlich schutzfähig ist.
In der Praxis richten sich Patentierbarkeit und Prüfung nach drei Kernkriterien: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und industrielle
Nicht patentierbar sind typischerweise bloße Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Gestaltungen und Regeln für abstrakte
Der Vorgang der Prüfung umfasst die Bewertung von Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und industrieller Anwendbarkeit anhand des