einzelfallbezogen
Einzelfallbezogen ist ein Adjektiv bzw. Adverb im Deutschen, das beschreibt, dass etwas auf den Einzelfall bezogen oder von dessen konkreten Umständen abhängig ist. Es bedeutet, dass Entscheidungen, Bewertungen oder Regelungen nicht pauschal oder generalisiert gelten, sondern individuell geprüft und angepasst werden.
In Rechts- und Verwaltungskontexten wird der Begriff häufig verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine Ermessensentscheidung oder
Vorteile eines einzelfallbezogenen Vorgehens liegen in der Berücksichtigung persönlicher Besonderheiten und damit potenziell gerechteren Entscheidungen. Nachteile
Verwandte Begriffe umfassen Einzelfallprüfung, Ermessen und pauschale Regelungen. Der Gegensatz zu einzelfallbezogenem Vorgehen sind generalisierte oder