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einzelfallbezogen

Einzelfallbezogen ist ein Adjektiv bzw. Adverb im Deutschen, das beschreibt, dass etwas auf den Einzelfall bezogen oder von dessen konkreten Umständen abhängig ist. Es bedeutet, dass Entscheidungen, Bewertungen oder Regelungen nicht pauschal oder generalisiert gelten, sondern individuell geprüft und angepasst werden.

In Rechts- und Verwaltungskontexten wird der Begriff häufig verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine Ermessensentscheidung oder

Vorteile eines einzelfallbezogenen Vorgehens liegen in der Berücksichtigung persönlicher Besonderheiten und damit potenziell gerechteren Entscheidungen. Nachteile

Verwandte Begriffe umfassen Einzelfallprüfung, Ermessen und pauschale Regelungen. Der Gegensatz zu einzelfallbezogenem Vorgehen sind generalisierte oder

ein
Verwaltungsakt
auf
die
spezifischen
Merkmale
eines
Einzelfalls
eingeht.
Das
kann
bedeuten,
dass
Anspruchsvoraussetzungen,
Rechtsfolgen
oder
Leistungsgewährungen
aufgrund
der
individuellen
Situation
differenziert
bewertet
werden.
Typische
Anwendung
findet
sich
in
Bereichen
wie
Sozialleistungen,
Vertragsanwendungen,
staatlicher
Regulierung
oder
im
Asyl-
und
Gesundheitswesen.
sind
eine
höhere
Komplexität,
ein
größerer
Dokumentationsaufwand
und
die
Gefahr
inkonsistenter
oder
willkürlicher
Entscheidungen,
sofern
klare
Kriterien
fehlen.
In
der
Praxis
werden
daher
oft
ergänzende
Rahmenvorgaben,
Standards
und
einzelfallbezogene
Prüfungskriterien
kombiniert.
pauschale
Lösungen,
die
allgemeingültige
Kriterien
ohne
individuelle
Abwägung
verwenden.
Der
Begriff
ist
in
der
deutschen
Rechts-
und
Verwaltungssprache
etabliert
und
dient
der
präzisen
Beschreibung
von
Entscheidungsmodellen,
die
auf
individuelle
Umstände
eingehen.