eingebürgerte
Eingebürgerte bezeichnet Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes durch Einbürgerung erworben haben, also nicht durch Geburt oder Abstammung. Der Begriff wird im deutschsprachigen Raum verwendet, um den rechtlichen Status von Bürgerinnen und Bürgern zu kennzeichnen, die ihre Staatsangehörigkeit im Zuge eines formal geregelten Verfahrens erworben haben.
Die Voraussetzungen und Abläufe der Einbürgerung variieren je nach Rechtsordnung. Üblicherweise sind eine bestimmte Aufenthaltsdauer, ausreichende
Mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit erhalten Eingebürgerte typischerweise Rechte wie das Wahlrecht, Zugang zu öffentlichen Ämtern
Der Begriff dient der Unterscheidung von Personen, die durch Geburt verbunden bleiben (jus soli bzw. jus sanguinis),