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derogierbar

Derogierbar ist ein in der Rechts- und Fachsprache verwendetes Adjektiv, das eine Eigenschaft einer Norm beschreibt: Sie kann durch eine andere Norm derogiert, aufgehoben oder geändert werden. Damit gilt eine solche Norm nicht absolut, sondern unterliegt der Möglichkeit ihrer Aufhebung durch höhere oder spätere Rechtsakte. In der Praxis bedeutet dies meist, dass eine Regel durch eine nachfolgende Norm ersetzt oder durch eine höherrangige Norm eingeschränkt werden kann. Zwei Grundprinzipien regeln dies: lex posterior derogat lex priori (späteres Gesetz hebt früheres Gesetz auf) sowie lex superior derogat inferiori (höherrangige Norm hebt niederrangige Norm auf).

Anwendungsbereiche liegen vor allem im Verfassungs- und Gesetzesrecht. Ob eine Norm derogierbar ist, hängt vom Rang

Der Begriff leitet sich vom Verb derogieren ab; in der Fachsprache bedeutet er, eine Norm durch eine

der
Norm,
dem
Gesetzgebungsakt
und
verfassungsrechtlichen
Vorgaben
ab.
Oft
können
einfache
Rechtsvorschriften
durch
eine
spätere
Verordnung
oder
Gesetzesänderung
geändert
werden.
Gleichzeitig
sind
nicht
alle
Normen
derogierbar:
zwingende
Grundrechte,
fundamentale
Verfassungsprinzipien
oder
ausdrücklich
nicht
derogierbare
Bestimmungen
genießen
Schutz
vor
Aufhebung
oder
erheblicher
Einschränkung.
Solche
Normen
gelten
als
unabdingbar
oder
nicht-derogierbar.
andere
zu
senken,
zu
ändern
oder
zu
ersetzen.
In
der
internationalen
oder
europäischen
Rechtsordnung
kann
auch
von
Derogation
gesprochen
werden,
etwa
wenn
Völkerrecht
oder
EU-Recht
bestimmte
Regelungen
durch
neue
Normen
verdrängen.